Die Trockenheit und Hitze der letzten Wochen veranlassten die Bezirkshauptmannschaften in Hermagor und Spittal das Verbot des Feueranzündens hinauszugeben. Mittlerweile hatten Kärntens Feuerwehren schon mit Wald- und Flurbränden zu kämpfen. Etwas mehr Achtsamkeit mahnt auch der Spittaler Bezirksfeuerwehrkommandant Kurt Schober ein.
Temperaturen um und über die 30 Grad mit gleichzeitig wenig Niederschlag trocknen Wälder und Wiesen aus. Dementsprechend steigt damit auch die Gefahr von Wald- und Flurbränden. In den Medien war ein Ackerbrand in Mittelkärnten, der zu einem Großeinsatz der Feuerwehren führte. Auch in Oberkärnten hat es zwei Flurbrände gegeben, weiß Spittals Bezirksfeuerwehrkommandant Kurt Schober (Bürgermeister in Flattach) – einen kleineren in Kolbnitz (Gemeinde Reißeck) und einen etwas Größeren am Penzelsberg in der Gemeinde Winklern auf 1.700 Metern Seehöhe. Sechs Feuerwehren standen im Einsatz, bevor der Brand gelöscht werden konnte.
Verbote beachten
Aufgrund der Trockenheit sei es laut Schober besonders wichtig, die Feueranzünd-Verbote der Bezirkshauptmannschaften zu beachten. „Man muss alles vermeiden, was vermieden werden kann, auch wenn man im kühlen Wald unterwegs ist“, sagt Schober. Zu den Hauptursachen von Flurbränden zählen laut dem Bezirkskommandanten das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln: „Rauchen ist eine von den häufigsten Ursachen“, so Schober. Die Feuerwehren sind zwar nicht ausdrücklich in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt, aber trotzdem allzeit bereit für Waldbrandeinsätze. „Aus allen Feuerwehren des Bezirks wurden Leute an der Landesfeuerwehrschule extra für die Waldbrandbekämpfung geschult und haben Kurse besucht. Wir sind gut vorbereitet“, so Schober. Die Florianis haben in den letzten Jahren auch ihre Löschausrüstung speziell für Waldbrände hochgerüstet. Löschrucksäcke, Feuerpatschen und ein Benetzungsmittel, das mit dem Löschwasser in den Boden eindringt und ein Wiederentfachen von Wurzelbränden verhindern soll, gehört mittlerweile zur Standardausrüstung. Besondere Erwähnung findet bei dem Bezirkskommandanten die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium – hier der Hubschrauberstaffel – und dem Bundesheer: „Dadurch haben wir schon viele längere Einsätze verhindern können“.
Strafe von bis zu 7.270 Euro
Im dem Wortlaut der Verordnungen der BHs Hermagor und Spittal heißt es: „Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit), die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauche im Wald und dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die Kulturgattung) ab sofort und bis auf weiteres verboten“. Ein Zuwiderhandeln könne nach dem Forstgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro geahndet werden