Die Anmeldeplattform des Landes Tirol für einen Kinderbetreuungsplatz ab Herbst 2026 startet am 1. Dezember. Anmeldungen sind nur digital möglich.
Wer ab Herbst 2026 einen Betreuungsplatz in einem Kindergarten, einer Kinderkrippe oder einem Hort braucht, kann sich ab 1. Dezember online dafür anmelden. Am 1. Dezember startet in Tirol die neue Plattform FRIDA und damit auch das Recht auf Vermittlung eines Betreuungsplatzes für Kinder ab 2 Jahren. Dazu Landeshauptmann Anton Mattle:
Alle, die ab dem Betreuungsjahr 2026/27 erstmals einen Betreuungsplatz für ihr Kind brauchen, bzw. auch wenn die Einrichtung gewechselt wird, müssen sich im Zeitraum vom 1. Dezember bis spätestens 31. Jänner 2026 auf der Plattform FRIDA anmelden. Das geht ausschließlich digital und man benötigt dafür die ID Austria, erklärt Landesrätin Cornelia Hagele:
Derzeit laufen noch letzte Abstimmungsarbeiten mit den Pilotregionen, zu denen auch der Planungsverband Lienzer Talboden zählt.
www.tirol.gv.at/frida
Information des Landes Tirol zu FRIDA
- Anmeldefrist von 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026 (die ID Austria wird benötigt!)
- Es gilt kein „First-come-first-served“-Prinzip. Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist spielt keine Rolle.
- Die Anmeldung über FRIDA stellt keine fixe Zusage für einen Platz in der gewünschten Einrichtung dar. Die finale Zuteilung sowie die Zusage eines Betreuungsplatzes erhalten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nach Ende der zweiten Reihungsfrist im April 2026.
- Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden über den aktuellen Status des Anmeldewunsches per E-Mail auf dem Laufenden gehalten.
- Änderungen können in der Anmeldeplattform bis zum Ende der Anmeldefrist vorgenommen werden.
- Nach Ende der Anmeldefrist (31. Jänner 2026) startet die Reihung und Platzvergabe – zuerst bei den privaten Erhaltern (1. Februar bis 1. März 2026), dann bei den öffentlichen Erhaltern bzw. Gemeinden (1. März bis 1. April 2026).
- Eine Kontaktaufnahme zwischen Einrichtung und Eltern ist jederzeit möglich.
- Analoge Anmeldungen über die Gemeinden bzw. Einrichtungen sind in Ausnahmefällen möglich. Alle Anmeldungen sollen jedoch bestmöglich über FRIDA erfolgen – dort werden auch analoge Anmeldungen eingetragen und gesammelt.
Damit Unklarheiten und Fragen schnellstmöglich und direkt beantwortet werden können, steht die Koordinierungsstelle des Landes zur Verfügung:
- FRIDA-Hotline unter 0512 508 7723 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr).
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