Das Oberlandesgericht hat die einstweilige Verfügung gegen das Bezirkskrankenhaus Lienz und den Obmann des Gemeindeverbandes Bgm Andreas Köll in der Sache Dr. Gernot Walder aufgehoben. Der Arzt hatte den Gemeindeverband bzw. den Obmann darauf hin geklagt, bestimmte Aussagen und Anschuldigungen zu seiner Person wegen Rufschädigung zu unterlassen und das Landesgericht Innsbruck hatte die Verfügung erlassen.
Das Oberlandesgericht hat diese Verfügung nun aufgehoben und dem eingelegten Rekurs Folge gegeben. Das Verfahren geht damit zurück ans Landesgericht, das sich nun neuerlich mit der Angelegenheit befassen muss.