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09. Juli 2026

Abschussverordnu­ng für einen Wolf erlassen

Das Land Tirol hat nach einem Rissereignis in Osttirol eine Abschussverordnung für einen Wolf erlassen.

Symbolbild Wolf Foto: Ralph Frank

In Osttirol gilt seit 9. Juli eine Abschussverordnung für einen Wolf. Die Tiroler Landesregierung hat die Verordnung erlassen, nachdem es Ende Juni in einem Almgebiet in der Gemeinde Obertilliach zu mehreren gerissenen und vermissten Schafen gekommen ist.

Bei den Begutachtungen durch den Amtstierarzt wurden insgesamt zehn tote Schafe gefunden, mehr als 40 weitere Tiere werden vermisst. Aufgrund des Rissbildes bestand der Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. Die nun vorliegenden Ergebnisse der DNA-Analyse bestätigen diesen Verdacht. Die zuständige Jägerschaft im Bezirk Lienz ist über die Abschussverordnung informiert, sie gilt bis zum 2. September 2026.

Das Land Tirol appelliert weiterhin an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs

 

Kommentare

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  • Hans
    Vielleicht Appelliert das Land Tirol auch Sichtungen von Unsachgemäßer Tierhaltung auf Almen zu melden…
    +1
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