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17. März 2026

Zwei Jahre Haft: Die eigene Mutter schwer verletzt

Eine 49-Jährige wurde – nicht rechtskräftig – zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil sie ihre Mutter in Nikolsdorf geschlagen hatte.

Symbolbild: Pixabay

Nach etlichen verstrichenen Terminen, und nachdem zuletzt ein Haftbefehl im Raum stand, erschien eine 49-Jährige am Dienstag schließlich doch am Innsbrucker Landesgericht. Angeklagt der absichtlichen schweren Körperverletzung. Ihr wurde von der Staatsanwaltschaft Innsbruck vorgeworfen, die eigene Mutter am 19. Juni 2025 in Nikolsdorf geschlagen und dadurch schwer verletzt zu haben. Diese erlitt bei dem Vorfall mehrere Brüche im Gesicht.

Die Angeklagte, sie lebt in Deutschland, bekannte sich vor Richter Andreas Mair nicht schuldig. Sie habe damals einfach ihre Mutter besuchen wollen, „weil es ihr psychisch scheiße gegangen ist“. Doch die wollte vom Besuch nichts wissen und habe ihr die Glastür vor der Nase zugeschlagen, wodurch sie sich an der Hand geschnitten habe. Es habe dann einen Streit gegeben, man habe sich gegenseitig geschubst und sei schließlich „saublöd gefallen“: Auf ein Eck, wobei beide Frauen verletzt worden seien.

Überrascht

Ein Zeuge, Nachbarin der Mutter in Nikolsdorf, schilderte die Sache freilich ganz anders. Er habe einen Streit und eine Scheibe zu Bruch gehen gehört. Als er nachschauen gegangen sei, sei die Angeklagte auf der Nachbarin gekniet und habe auf diese eingeschlagen. Dabei habe sie gesagt: „Ich mache jetzt das mit dir, was der Vater mit mir gemacht hat.“ Der Nachbar riss schließlich die Frau, die sehr aggressiv und betrunken gewesen sei, vom Opfer herunter. Auch ihn habe sie daraufhin angegangen. Die Angeklagte bestritt hingegen vehement, zugeschlagen zu haben. Das sei ihr schon deshalb nicht möglich, weil sie an ALS und Multipler Sklerose leide und die linke Hand gelähmt sei.

Der Schöffensenat sah allerdings den angeklagten Tatbestand schon allein durch die Tatsache verwirklicht, dass die Mutter schwere Verletzungen erlitten habe. Richter Mair: „Wenn man so zuschlägt, dann hat man die Absicht, jemanden schwer zu verletzen. Was Ihnen ja auch gelungen ist.“ Die Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie erbat sich, sichtlich überrascht vom Strafmaß, Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

UAS

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