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10. Februar 2026

Land erinnert an Impfprogramm

Atemwegserkrankungen haben derzeit Hochsaison. Schutz bieten u.a. Hygienemaßnahmen und Impfungen, erinnert die Landes-Gesundheitsdirektorin Theresa Geley.

Symbolbild: pixabay.com

Schnupfen, Husten, Fieber und Halsschmerzen sind momentan weit verbreitete Symptome. Atemwegserkrankungen, Grippe und grippale Infekte haben derzeit Hochsaison.  Jetzt im Feber wird auch der Höhepunkt der RSV-Viren erreicht, die vor allem für Neugeborene und Kleinkinder bedrohlich werden können.

Die Landesgesundheitsdirektion erinnert an Hygienemaßnahmen, wie Händewaschen, und auch an das Impfprogramm.

Hohe RSV-Durchimpfung bei Säuglingen, Impflücken bei Masern

Die Nachfrage nach RSV-Impfungen ist groß, die Durchimpfungsrate bei Säuglingen liegt bei 80 Prozent, informiert Landesgesundheitsdirektorin Theresa Geley. Nachholbedarf gibt es allerdings bei der Masernimpfung, hier werden die Impflücken größer – vor allem bei Personen, die zwischen 1970 und 2000 geboren wurden und Kindern zwischen drei und fünf Jahren, teilt Geley mit. Sie rät dazu, den Impfstatus zu kontrollieren.

Landesgesundheitsdirektorin Theresa Geley
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Neu im Impfprogramm von Bund, Land und Sozialversicherung sind auch kostenlose Impfungen gegen Pneumokokken und Gürtelrose für Menschen ab 60 Jahren.

 

Überblick des Landes Tirol zu den aktuellen Impfempfehlungen:

RSV

  • Empfohlen für Säuglinge (am besten vor ihrer ersten RSV-Saison; erfolgt kostenlos unmittelbar nach der Geburt im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Kinder- oder FamilienärztInnen) und Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr; spezielle Impfempfehlung für Kinder – Informationen bieten KinderärztInnen.
  • Schwangere sollten sich frühzeitig über eine RSV-Impfung informieren.
  • Kostenpflichtig bei niedergelassenen ÄrztInnen erhältlich.

Influenza

  • Empfohlen für ältere und chronisch kranke Personen sowie vor allem Schwangere, Säuglinge ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat und Kleinkinder.
  • Impfungen primär im niedergelassenen Bereich
  • Übersicht über alle Impfstandorte finden sich hier

Corona

  • Empfohlen für vulnerable Gruppen wie ältere, chronisch kranke Personen oder Schwangere.
  • Impfung ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat möglich.
  • Impfungen primär im niedergelassenen Bereich (kostenlos)

Masern-Mumps-Röteln (MMR)

  • Empfohlen ab dem vollendeten neunten Lebensmonat (jedenfalls vor Eintritt in Einrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten oder Schulen).
  • Zum Schutz der Kinder unter neun Monaten ist die Impfung von Kontaktpersonen (Eltern, Geschwistern, etc.) besonders wichtig.
  • Wichtig: Masern sind meldepflichtig. Bei Verdacht sollte telefonisch Kontakt mit einer Ärztin/einem Arzt aufgenommen werden. Die Impfung kann jederzeit nachgeholt werden und kann selbst in der Inkubationszeit den Krankheitsverlauf abschwächen.

Keuchhusten

  • Empfohlen in der 27. bis 36. Schwangerschaftswoche (Nestschutz für Neugeborene), Säuglinge ehestmöglich ab der vollendeten sechsten Lebenswoche, jedenfalls im dritten Lebensmonat. Auffrischungsimpfungen in allen Altersgruppen alle fünf Jahre.
  • Keuchhusten ist eine hochansteckende Erkrankung der Atemwege, die insbesondere für Säuglinge lebensbedrohlich sein kann.

Pneumokokken

  • Empfohlen für Säuglinge, Kleinkinder, aber auch Personen über 60 Jahre und Personen mit bestimmten gesundheitlichen Risiken. 
  • Kostenlos für Kinder und Personen ab 60 Jahren sowie für bestimmte Risikogruppen ab 18 Jahre.
  • Pneumokokken können schwere Erkrankungen wie Lungenentzündung, Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung verursachen.

Gürtelrose (Herpes Zoster)

  • Empfohlen für alle ab 60 Jahren und für Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Risiko für eine Erkrankung.
  • Kostenlos für Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen

HPV (Humane Papillomaviren)

  • Empfohlen für alle bis zum vollendeten 30. Lebensjahr.
  • Kostenlos für Personen vom 9. bis zum 21. Geburtstag.
  • Für Personen vom 21. bis zum 30. Geburtstag gilt: Wenn die erste Impfung im befristeten, gratis Nachhol-Impfprogramm bis 31. Dezember 2025 in Anspruch genommen wurde, dann kann die zweite Impfung noch bis 30. Juni 2026 gratis erfolgen.
  • HPV kann Krebsvorstufen und verschiedene Krebsarten wie Gebärmutterhalskrebs verursachen.

 

 

 

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