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04. Dezember 2025

Kältetod am Glockner: Verhandlung am 17. Feber

Nach dem Kältetod einer 33-jährigen Bergsteigerin am Großglockner hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck ihren 36-jährigen Begleiter wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. 

Mittels Webcam konnte man im Nachhinein die Ereignisse des Unglücks rekonstruieren. Foto: Screenshot foto-webcam.eu

Die Ermittlungen zum Unglück am höchsten Berg Österreichs zeichnen ein belastendes Bild für den 36-jährigen Begleiter der verunglückten Bergsteigerin. Laut Staatsanwaltschaft Innsbruck traf er auf der anspruchsvollen Tour mehrere Entscheidungen, die letztlich zum Tod seiner Partnerin beigetragen haben sollen. So kommunizierte es die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Aussendung. 

Der Beschuldigte soll demnach seine bereits stark erschöpfte und unterkühlte Partnerin mitten in der Nacht in Gipfelnähe zurückgelassen haben. Laut Staatsanwaltschaft habe er als erfahrener Alpinist die Verantwortung für die Tour getragen und mehrere Fehlentscheidungen getroffen:

  • ungeeignete Ausrüstung der Frau
  • verspäteter Aufbruch
  • fehlende Not- bzw. Biwakausrüstung
  • kein rechtzeitiges Umkehren und verspäteter Notruf
  • keine Notsignale an Hubschrauber

Zudem soll sein Handy lautlos gewesen sein, wodurch er Anrufe der Alpinpolizei nicht bemerkte. Die Ermittler werteten Telefondaten, Sportuhren, Bildmaterial und Zeugenaussagen aus; ein alpintechnisches Gutachten bestätigt die Vorwürfe. Der Angeklagte nahm im Ermittlungsverfahren schriftlich Stellung – und stellte ein Fehlverhalten in Abrede. Der Prozess findet am 19. Februar 2026 am Landesgericht Innsbruck statt. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.